Unternehmen, die den Schwellenwert von 7,5 GWh/a vor dem 18. November 2023 überschritten haben, hatten bis zum 18. Juli 2025 Zeit, ein solches System einzurichten.
Unternehmen, die den Schwellenwert nach dem 18. November 2023 überschreiten, haben 20 Monate nach Überschreitung Zeit für die Einrichtung.